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   BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52   

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BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52 (https://dejure.org/1953,4015)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1953 - IV ZR 186/52 (https://dejure.org/1953,4015)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1953 - IV ZR 186/52 (https://dejure.org/1953,4015)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.04.1951 - IV ZR 154/50

    Willkürliche Ehezerrüttung

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52
    Ein solches Verhalten ist schuldhaft, es macht den Widerspruch der Beklagten, gegen die keine Vorwürfe zu erheben sind, zulässig (BGHZ 2, 68).

    In diesem Rahmen sind auch vor der Eheschliessung liegende Umstände und damit auch die Motive der Eheschliessung zu beachten (BGHZ 2, 68 [71]).

    Dass diese Absicht infolge des wie erwähnt schuldhaften Verhaltens des Klägers nicht in die Wirklichkeit umgesetzt wurde, obwohl nach den ausdrücklichen Feststellungen des Berufungsrichters die Ehe durchaus entwicklungsfähig war (Seite 12 des Urteils), lässt die Aufrechterhaltung der Ehe nicht sittlich ungerechtfertigt erscheinen (Urteil des Senats vom 8. April 1951 IV ZR 46/50 und vom 23. April 1951 IV ZR 154/50 (BGHZ 2, 68)).

  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52
    Wie der Senat bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 22. Januar 1951 - IV ZR 73/50 (BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]) - ausgesprochen hat, sind für die Entscheidung der Frage, ob die Aufrechterhaltung der Ehe sittlich gebeten ist oder nicht, die gesamten Umstände der konkreten Ehe zu berücksichtigen.

    Eine solche Rechtsansicht hat der Bundesgerichtshof auch in der in MDR 1951, 220 abgedruckten Entscheidung nicht ausgesprochen.

  • BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52
    Dass die Zerrüttung einer Ehe auch schon dadurch herbeigeführt werden kann, wenn nur bei einem Ehegatten die eheliche Gesinnung zerstört ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 2, 255; 3, 70) [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50].
  • BGH, 04.06.1951 - IV ZR 27/50

    Ehezerrüttung. Verschulden

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52
    Dass die Zerrüttung einer Ehe auch schon dadurch herbeigeführt werden kann, wenn nur bei einem Ehegatten die eheliche Gesinnung zerstört ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 2, 255; 3, 70) [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50].
  • BGH, 09.07.1951 - IV ZR 78/50

    Begriff der Ehezerrüttung. Verschulden

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52
    Dass die Zerrüttung einer Ehe auch schon dadurch herbeigeführt werden kann, wenn nur bei einem Ehegatten die eheliche Gesinnung zerstört ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 2, 255; 3, 70) [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50].
  • BGH, 26.03.1953 - IV ZR 163/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52
    Es würde, wie der Senat wiederholt, zuletzt in dem Urteil vom 19. März 1953 - IV ZR 163/52 - ausgesprochen hat, eine bedenkliche Entwertung der verpflichtenden Kraft des Ehegelöbnisses bedeuten, wenn dem Motiv der Eheschliessung eine allein entscheidende Bedeutung für die Beachtlichkeit des Widerspruchs eingeräumt würde.
  • BGH, 05.04.1951 - IV ZR 46/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52
    Dass diese Absicht infolge des wie erwähnt schuldhaften Verhaltens des Klägers nicht in die Wirklichkeit umgesetzt wurde, obwohl nach den ausdrücklichen Feststellungen des Berufungsrichters die Ehe durchaus entwicklungsfähig war (Seite 12 des Urteils), lässt die Aufrechterhaltung der Ehe nicht sittlich ungerechtfertigt erscheinen (Urteil des Senats vom 8. April 1951 IV ZR 46/50 und vom 23. April 1951 IV ZR 154/50 (BGHZ 2, 68)).
  • BGH, 07.01.1954 - IV ZR 28/53

    Rechtsmittel

    Es würde, wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, eine bedenkliche Entwertung der verpflichtenden Kraft des Ehegelöbnisses bedeuten, wenn dem Motiv der Eheschliessung eine allein entscheidende Bedeutung für die Beachtlichkeit des Widerspruchs eingeräumt würde (vgl. Urteil vom 19.3.1953 - IV ZR 163/52 , Urteil vom 23.4.1953 - IV ZR 186/52 -).
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